Abtreibung – Selbstbestimmung der Frau Lebensrecht des Kindes sind gleichwertige Rechtsgüter

Das Konzept des Nordischen Modells sollte an oberster Stelle stehen, wenn es um Menschenrechte geht.

In der Bündnisgründung haben wir so oft und umfangreich über die Thematik der Prostitution gesprochen.

Dabei haben wir festgestellt, dass vor allem der Schein der „selbstbestimmten Prostituierten“ die Frau in dem System der Prostitution hineinführt und hält.

Dabei wird die Selbstbestimmtheit der Frau durch perfide Methoden von der „Zuhälter-Lobby“ seit Jahrzehnten erfolgreich geschädigt und verhindert.

Das ist, nach meinem Verständnis der Hauptgrund – und davon mal abgesehen ist es ein sehr guter Grund – die Selbstbestimmtheit der Frau, durch die Einführung von Menschenwürde erhaltenenden Maßnahmen, nachhaltig und wirksam zu unterstützen.

Schwangerschaft – Familienglück oder Ware der Menschenhändler

In der Debatte über die Abschaffung des Paragraphen 218 fehlt wiedermal die Mitsprache von Erwachsenen oder, anders genannt, Frauen und Männer mit einschlägiger Erfahrung im Dunkelfeld.

Schwangerschaft ist ein sehr umfangreiches Thema. Es geht nicht nur um das Wohl des Kindes, Familiengründung und die Gesundheit der Frau.

Es geht auch um Macht, Geld und Gesellschaft.

Die Frau stellt die Schnittstelle zu den verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft.

Wenn ich den Paragraphen 218 durchlese, dann macht dieser mir einen eher wohlwollenden und unterstützenden Eindruck, der in meinen Augen die Selbstbestimmtheit der Frau eher unterstützt, als sie verhindert.

Menschenhandel betrifft auch die Schwangerschaft

Wenn eine Frau schwanger wird, ist sie vulnerabel. Nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch ihre Familienmitglieder sind durch die Schwangerschaft mehr eingeschränkt bzw. mehr gefordert, auf Sicherheit in alle Richtungen zu achten und danach zu agieren.

Schwangerschaft bedeutet für jeden Beteiligten Mehraufwandt.

Im Bündnis, heute Bundesverband Nordisches Modell, haben wir kiloweise Erfahrungsberichte über Frauen, die zum Beispiel aus fetischgründen von Freiern geschwängert wurden. Die dann quasi regelmäßig Patientinnen in Abtreibungskliniken sind.

Interessant ist in diesem Menschenhandelssystem auch, dass ja nun das „Material“, also der Fötus bzw. Embryo sehr wertvoll für die Kosmetik- und Medizinindustrie ist.

Je mehr Abtreibungen, desto mehr Material zur Fertigung von Medizinprodukten oder Kosmetikprodukten ist vorhanden.

Eine Abtreibung ist für die Industrie also eher eine WIN-WIN-Situation.

Fetisch der Porno-Industrie – Fremdbesamung oder Fremdschwängern

An dieser Stelle möchte ich nochmal betonen, dass mir grundsätzlich in der Politik zu wenige Menschen mit tatsächlicher Lebenserfahrung sind. Da sind so viele, die studiert haben oder Doktor oder Professor von irgendwas sind.

Natürlich ist es auch gut, dass Leute, die studiert haben, in der Politik sind, aber das sind auch Leute, die von vielen anderen Bereichen keine Ahnung haben.

Zudem kommt noch hinzu, dass viele Studierte sich schwer damit tun, mit Überlebenden aus dem Menschenhandel tatsächlich auseinandersetzen zu können, weil sie die Themen nicht verstehen oder nur schwer aushalten.

Ich persönlich sehe das als Schwachstelle an. Denn Menschen, die aus dem Dunkelfeld kommen, sind wertvoll.

Daher freue ich mich immer sehr, wenn ich Menschen treffe, die Beides können: studiert sind und Lebenserfahrung haben.

Eine dicke Umarmung für die Personen! Ihr seit großartig!

In der Pornoindustrie bzw in der Sexindustrie gibt es nichts was es nicht gibt.

Lies das nochmal

Im Menschenhandel gibt es nichts, was es nicht gibt.

Fötus und Embryo stellen einen Wert dar.

Frauen werden als Gebrutsmaschinen in illegalen „Farmen“ gehalten.

Internetfund – Quelle unbekannt (bitte melde dich)

Gesetze dienen für den Worst Case

Manchmal habe ich den Eindruck, dass dieser wichtige Aspekt bei der Diskussion über Gesetzesänderungen einfach vergessen wird.

Gesetze sollen den Einzelnen in der Not schützen.

Es ist wichtig, dass wir Schwangerschaftsabbrüche per Gesetz behandeln, um all die o.g. und weitere Zenarien als Gesellschaft entgegenzuwirken, infem wir der Frau die Möglichkeit geben, im Falle eines Falles Hilfe zu bekommen.

Ich bin daher nicht für die Abschaffung des Paragraphen 218, sondern eher für die Prüfung einer Erweiterung, die auf die aktuellen und zukünftigen Gegebenheiten in der digitalisierten Welt des Menschenhandels Antwort geben.

Zum Beispiel sollte auch der Erzeuger zu einem Gespräch kommen können oder wenigstens sollte dieser dokumentiert werden.

Erzeuger müssen mehr in Verantwortung gesetzt werden. Aktuell hat die Gesetzgebung hier überhaupt nichts vorzuweisen.

Männer können rumpoppen und in Muschis spritzen, so viel und oft sie wollen, ohne tatsächlich Verantwortung übernehmen zu müssen.

Da können wir mal in die Statistiken schauen, wer Unterhalt zahlt und wer nicht.?

Oder schauen wir mal in Richtung Kinderheime. Wie viele bereits gezeugte Kinder haben keine adäquate Unterstützung und Betreuung?

Und wie wir wissen, sind Frauen überwiegend eben nicht in der Lage, sich alleine gegen ihre Peiniger, gegen Menschenhändler, die sich evtl. als Loverboy geben, zu behaupten.

Daher sollte es zu dem Paragraphen 218 einen Paragraphen geben, der Männer in die Verantwortung setzt, auf ihren Schniedel zu achten. Sprich, der Männer dazu motiviert, an ihre Eigenverantwortung zu denken.

Was habt ihr eigentlich für ein Frauenbild?

Keine Frau treibt ab, weil es ihr Spass macht!

Umgekehrt müssen auch Frauen, sowie Männer an ihre Eigenverantwortung erinnert werden.

Und was würde denn die Kosmetik- und Medizinindustrie machen, wenn es keine Föten / Embryos mehr gäbe ?

Nachfolgend die Positionen der einzelnen Parteien Deutschlands

Die Positionierung der SPD

Die Positionierung der CDU


§ 218 StGB abschaffen? – Eine Debatte ohne Not

https://www.frauenunion.de/artikel/ss-218-stgb-abschaffen-eine-debatte-ohne-not

Das aktuelle Deutsche Gesetz Paragraph 218 Schwangerschaftsabbruch

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 218  Schwangerschaftsabbruch

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder 2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.

(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

Fußnote

§§ 218 bis 219b (früher §§ 218 bis 219d): IdF d. Art. 13 Nr. 1 G v. 27.7.1992 I 1398 mWv 5.8.1992; Art. 13 Nr. 1 trat einstweilen nicht in Kraft gem. BVerfGE v. 4.8.1992 I 1585 – 2 BvQ 16/92 u. a. -; die einstweilige Anordnung v. 4.8.1992 wurde nach BVerfGE v. 25.1.1993 I 270 wiederholt. 
§ 218: Anwendbar ab 16.6.1993 gem. Abschn. II Nr. 1 nach Maßgabe der Nr. 2 bis 9 der Entscheidungsformel gem. BVerfGE v. 28.5.1993 I 820 – 2 BvF 2/90 u. a. –

StGB – Paragraph 218 Schwangerschaftsabbruch – http://www.gesetze-im-internet.de

Meine Analyse dieses Gesetzestextes

Absatz 1 und 2 behandeln „den Täter“, der den Schwangerschaftsabbruch durchführt.

Erst in Absatz 3 und 4 ist die Rede von der Schwangeren.

Nach meiner Auffassung ist das Gesetz für diejenigen, die den Abbruch durchführen, also zum Beispiel Ärzte oder andere, die nicht unbedingt eine medizinische Ausbildung haben. Daher kann man das Gesetz als Schutz der Schwangeren ansehen. Denn wenn gegen ihren Willen ein Abbruch durchgeführt wird, kann sie dieses Gesetz anwenden, indem sie den Täter oder die Täter anzeigt.

In Absatz 3 geht es um die Schwangere, die bei Selbstversuch des Abbruchs mit bis zu einem Jahr bestraft werden kann.

In Absatz 4 geht es ebenfalls um die Schwangere. Hier wird ganz klar kommuniziert, dass die Schwangere nicht für den Versuch des Abbruchs bestraft wird.

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